In Folge finden Sie alle Erstattungsmöglichkeiten.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Sie können zunächst bis zu vier probatorische Sitzungen in Anspruch nehmen. Entschließen Sie sich dann für eine Psychotherapie und liegt eine Behandlungsbedürftigkeit bei Ihnen vor, wird bei Ihrer Krankenkasse ein Antrag auf Psychotherapie gestellt.
Selbstzahlung
Es besteht die Möglichkeit für Sie, die Kosten für eine Psychotherapie oder ein Coaching selbst zu tragen. Gemeinsam beraten wir dann über den Umfang. Die Kosten für die Sitzungen richten sich hierbei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).